Wird eine Eigentumswohnung vermietet, gibt es beim Mietvertrag einige Besonderheiten für den Vermieter zu beachten. Das liegt daran, dass es in dieser Konstellation nicht nur das Vermieter-Mieter-Verhältnis, sondern auch das Vermieter-Eigentümergemeinschaft-Verhältnis gibt. Letzteres muss der Vermieter bei Mietvertragsabschluss mit seinem Mieter immer im Hinterkopf haben, denn häufig finden sich in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümerversammlung Regelungen, die der Vermieter einer Eigentumswohnung im Mietvertrag berücksichtigen muss. Er darf zum Beispiel dem Mieter nicht weitergehende Rechte einräumen, als ihm selbst gegenüber der Eigentümergemeinschaft zustehen. Anderenfalls kann eine vermietete Eigentumswohnung schnell zu einer Streitfalle werden. Bei dem Spagat des Vermieters zwischen Mieter und Eigentümergemeinschaft werden oft wichtige Punkte übersehen oder falsch gemacht. Um so wichtiger ist es für den Vermieter einer Eigentumswohnung, den Mietvertrag mit großer Sorgfalt zu erstellen. Einige Punkte, die oft übersehen werden, auf die der Vermieter einer Eigentumswohnung aber immer achten sollte, werden in diesem Text erläutert.
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